Die staatliche Meldestelle „HessenGegenHetze“ hat offenbar den Anstoß zu einem bemerkenswerten Ermittlungsverfahren gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz gegeben. Vier Berliner Polizeibeamte erschienen mit einem Durchsuchungsbeschluss an seiner Wohnungstür – wegen eines ironisch gemeinten Beitrags auf der Plattform X (ehemals Twitter). Der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Wie Politik Today aus Behördenkreisen erfuhr, ging der entscheidende Hinweis am 27. November 2024 zunächst bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) ein, die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist.
Diese ZMI, die gemeldete Online-Inhalte auf mögliche Straftatbestände prüft, bewertete den Beitrag offenbar als strafrechtlich relevant und leitete den Fall nach Feststellung der Zuständigkeit an das Landeskriminalamt Berlin (LKA) weiter.
Das bestätigte die Pressestelle des BKA auf Anfrage.
Damit steht fest: Der Hinweis, der die Ermittlungen gegen Bolz auslöste – und letztlich zur Hausdurchsuchung führte – kam aus einer staatlichen Meldestelle.
Das BKA erläuterte auf Nachfrage auch das übliche Verfahren:
Die ZMI überprüft eingehende Meldungen ihrer Partner auf strafbare Inhalte und mögliche Gefährdungslagen.
Wenn ein Verdacht besteht, wird versucht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren, um den Fall an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer weiterzuleiten.
Ob tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, entscheidet jedoch nicht das BKA, sondern die Justiz bzw. die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.
Nach Übergabe eines Falls erhält das BKA keine Rückmeldung über den weiteren Verlauf der Ermittlungen oder die gerichtliche Bewertung.
